Deshalb haben sich die Vertreter:innen der Rechtsträger der drei Kirchengemeinden der GdG zusammengesetzt und ein sogenanntes Institutionelles Schutzkonzept erarbeitet.
Dieses gemeinsame institutionelle Schutzkonzept des Kirchengemeindeverbandes Krefeld-Süd und der Kirchengemeinden Maria Frieden, St. Augustinus und St. Michael wurde durch die Verbandsvertretung und die jeweiligen Kirchenvorstände in Kraft gesetzt.
Es gilt ab 01.07.2024 bis 30.06.2029 (max. fünf Jahre) und kann in schriftlicher Form in den Pfarrbüros eingesehen werden.
Sie können es auch in der untenstehenden PDF einsehen.