Bezugnehmend auf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und in Abstimmung mit dem Krisenstab des Bistums Aachen wird angeordnet:
Folgende Mitarbeiter*Innen dürfen ihre Arbeitsstelle nicht aufsuchen:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihren Wohnort im Kreis Heinsberg haben und deren Arbeitsort außerhalb des Kreises Heinsberg liegt
- Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten
Außerdem gilt
- Treffen über fünf Personen dürfen - sofern nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig - nicht stattfinden.
- Dienstreisen sind generell verboten, solange nicht eine dienstliche Notwendigkeit durch den Vorgesetzten festgestellt und dokumentiert wird.